Allgemein
Gerichte, Behörden, Unternehmen und Privatleute kommen in unserem technisierten und arbeitsteiligen Geschäftsalltag ohne Sachverständige nicht mehr aus. Bei Mietstreitigkeiten, Bauschäden, Verkehrsunfällen oder fehlerhafter Handwerksarbeit oder einfach, wenn eine gekaufte Sache Mängel aufweist, da hilft nur ein Sachverständigengutachten weiter.
Wer kann einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen?
Grundsätzlich kann jedermann gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen.Zum Beispiel, wenn:
- der Wert einer Maschine oder Anlage taxiert werden soll,
- die Mangelhaftigkeit einer Lieferung oder Leistung beurteilt werden soll,
- die Einhaltung von Vorschriften und Normen festgestellt werden soll,
- Schlampereien bei Montagen festgestellt werden,
- ein Feuer zu einem Anlagenschaden führte,
- ein Unfallschaden ermittelt werden muss.