Gerichtsgutachten

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird im Rahmen von Gerichtsverfahren mit der Erstellung von Gutachten beauftragt. Auftraggeber dafür ist immer das zuständige Gericht.

Die Beauftragung kann erfolgen in:

  • in einem selbständigen Beweisverfahren, um zu klären, ob z.B. Mängel vorliegen
  • in einem Hauptverfahren, um strittige Sachverhalte für das Gericht zu erläutern, z.B. ob behauptete Mängel vorliegen. Den geeigneten Sachverständigen wählt das Gericht aus, gegebenenfalls auf Vorschlag der Parteien. Sachverständige dürfen im Rahmen ihrer Vereidigung nur Gutachten erstellen, die in ihr Vereidigungsgebiet fallen.