Privatgutachten

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellt in seinem Bestellungsgebiet gutachterliche Stellungnahmen im Auftrag von privaten Auftraggebern.

Beispiele:

  • Gutachterliche Stellungnahmen zu bestimmten technischen Ausführungen, zur Feststellung ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden.
  • Gutachterliche Stellungnahme als Lösungsvorschlag bei projektspezifischen Problemstellungen, die durch Regelwerke und Normen nicht eindeutig abgedeckt sind.
  • Gutachterliche Stellungnahmen bei Streitfällen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über eine technische Ausführung.
Das Privatgutachten bzw. die gutachterliche Stellungnahme dienen im Wesentlichen zur neutralen und objektiven Darstellung und Klärung von technischen Fragestellungen im jeweiligen Bestellungsgebiet des zuständigen Sachverständigen.