Privatgutachten
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellt in seinem Bestellungsgebiet gutachterliche Stellungnahmen im Auftrag von privaten Auftraggebern.
Beispiele:
- Gutachterliche Stellungnahmen zu bestimmten technischen Ausführungen, zur Feststellung ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden.
- Gutachterliche Stellungnahme als Lösungsvorschlag bei projektspezifischen Problemstellungen, die durch Regelwerke und Normen nicht eindeutig abgedeckt sind.
- Gutachterliche Stellungnahmen bei Streitfällen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über eine technische Ausführung.